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|Definition=Nutzung ist die Art der Zweckbestimmung von Bauten, Anlagen, Räumen und Betrieben. Für den Brandschutz ist diese von Bedeutung, soweit dafür besondere Anforderungen – einschliesslich der Personengefährdung – festgelegt sind. | |Definition=Nutzung ist die Art der Zweckbestimmung von Bauten, Anlagen, Räumen und Betrieben. Für den Brandschutz ist diese von Bedeutung, soweit dafür besondere Anforderungen – einschliesslich der Personengefährdung – festgelegt sind. | ||
Aktuelle Version vom 19. Juni 2019, 14:47 Uhr
| Alternative Bezeichnungen | - Gebäudenutzung - Fachausdruck |
| Definition | Fehler: Keine Hauptdefinition vorhanden oder keine Definition als Hauptdefinition markiert! |