Raum mit grosser Personenbelegung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Veta/Nova
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „{{Glossar}} {{Glossar Definition |Definition=Räume, in denen sich mehr als 300 Personen aufhalten können, insbesondere Mehrzweck-, Sport- und Ausstellungshal…“)
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 19. Juni 2019, 16:00 Uhr

Alternative Bezeichnungen Keine alternativen Bezeichnungen
Definition
Kategorie: 07 - Brandschutz, Quelle: 02 - Vorschrift: BSR 10-15, Seite 31
Räume, in denen sich mehr als 300 Personen aufhalten können, insbesondere Mehrzweck-, Sport- und Ausstellungshallen, Säle, Theater, Kinos, Restaurants und ähnliche Versammlungsstätten sowie Verkaufsräume bis 1‘200 m2 Verkaufsfläche.