Überhohe Räume: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Veta/Nova
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „{{Glossar}} {{Glossar Definition |Definition=Als überhohe Räume gelten z. B. Ausstellungs-, Industrie-, Produktionshallen usw. mit einer Raum- höhe > 6.0 m.…“)
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 19. Juni 2019, 16:57 Uhr

Alternative Bezeichnungen Keine alternativen Bezeichnungen
Definition
Kategorie: 07 - Brandschutz, Quelle: 02 - Vorschrift: BSR 10-15, Seite 34
Als überhohe Räume gelten z. B. Ausstellungs-, Industrie-, Produktionshallen usw. mit einer Raum- höhe > 6.0 m.