Verkaufsgeschäfte

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Alternative Bezeichnungen Keine alternativen Bezeichnungen
Definition
Kategorie: 07 - Brandschutz, Quelle: 02 - Vorschrift: BSR 10-15, Seite 35
Als Verkaufsgeschäfte gelten solche mit einer gesamten, brandabschnittsmässig zusammenhängenden Fläche von mehr als 1‘200 m2.

(vgl. Verkaufsraum)