Sicherheitsstromversorgung

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Definition
Kategorie: 07 - Brandschutz, Quelle: 02 - Vorschrift: BSR 10-15, Seite 33
Die Sicherheitsstromversorgung (nachstehend gesamthaft als Stromversorgung für Sicherheitszwecke bezeichnet) muss bei einer Störung der allgemeinen Stromversorgung jederzeit wirksam sein und die erforderliche Versorgungsdauer gewährleisten.