Tabelle ansehen: Glossar_Definition
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Diese Tabelle hat insgesamt 124 Zeilen.
Seite | Definition | Kategorie | Quelle | Quellverweis | Hauptdefinition | Bild1 | Bild1Beschriftung | Bild2 | Bild2Beschriftung |
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/Diehlbaum | - Hauptträger in den Geschossdecken - Träger ist ein- oder beidseitig eingenutet und trägt so den Dielenboden - Verläuft meist in Firstrichtung (bei sehr alten Gebäuden quer zur Firstrichtung) |
00 - Allgemein | 00 - Eigene | Ja | |||||
Äbiwand/Kniestock | Längswand im obersten Geschoss, welche bis unter die Dachkonstruktion läuft |
03 - Zustandserfassung und Schadstoffe | 00 - Eigene | Nein | |||||
Abschottung | Abschottungen sind feuerwiderstandsfähige Bauteile zum Verschliessen von Leitungsdurchführungen (z. B. elektrische Kabel, Rohre, Lüftungskanäle), Bauteilfugen und Durchbrüchen in brandabschnittsbildenden Bauteilen. |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 11] | Ja | ||||
Abwehrender Brandschutz | Der abwehrende Brandschutz ist primär eine Aufgabe der Feuerwehr. Zum abwehrenden Brandschutz zählt alles, was die Feuerwehr im Ereignisfall unternehmen um Personen zu retten, die Umwelt und Sachwerte zu schützen, den Brand zu löschen oder Begleitschäden zu verringern. |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 11] | Ja | ||||
Anbau | Die bestehende Bausubstanz wir um einen neuen Gebäudeteil erweitert. |
01 - Bestandsanalyse | 00 - Eigene | Ja | Heidenhaus Muenster.jpg | Anbau am Beispiel des Heidenhauses in Münster | |||
Atrium | Atriumbauten sind Bauten und Anlagen mit überdachten Innenhöfen, welche mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen: - die über mehrere Geschosse zusammenhängende Brandabschnittsfläche beträgt mehr als 3‘600 m2 - das Atrium dehnt sich über mehr als 3 Geschosse aus - die Atriumhöhe beträgt mehr als 11 m.
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07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 11] | Ja | ||||
Aufstockung | Die Gebäudehöhe wird um ein oder mehrere Geschosse erhöht. Üblicherweise wird ein neues Geschoss direkt unter dem Dach eingefügt, es ist jedoch auch an einer anderen Stelle denkbar. |
01 - Bestandsanalyse | 00 - Eigene | Ja | |||||
Aussenwandkonstruktion | Die Aussenwandkonstruktionen bestehen aus der eigentlichen Aussenwand, der darauf angebrachten Aussenwandbekleidung BSR 14-15 Ziffer 3 "Gebäudehülle" sowie allfälligen Innenbekleidungen BSR 14-15 Ziffer 4 "Gebäudeausbau". |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 12] | Ja | Aussenwandkonstruktion.JPG | Aussenwandkonstruktion im Sinne der Brandschutzvorschriften | ||
Barockhaus | Wohngebäude aus Holz, das im 17. und 18. Jhd. erstellt worden ist. |
04 - Gestaltung für An- und Umbauten | 00 - Eigene | Ja | |||||
Bauliches Konzept | Die Schutzziele werden durch bauliche Brandschutzmassnahmen erreicht. Nutzungsbezogen können technische Brandschutzmassnahmen erforderlich sein. |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 12] | Ja | ||||
Bauprodukt | Als übergeordneter Begriff für „Baustoffe“ und „Bauteile“ wird, analog den europäischen Klassifizierungsnormen zum Brandverhalten, teilweise auch der Begriff „Bauprodukte“ verwendet. |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 12] | Ja | ||||
Baustoffe | Als Baustoffe gelten alle für die Herstellung von Bauten, Anlagen und Bauteilen sowie für den Ausbau verwendeten Materialien, an deren Brandverhalten Anforderungen gestellt werden. |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 12] | Nein | ||||
Bauteile | Als Bauteile gelten alle Teile eines Bauwerks, an deren Feuerwiderstand Anforderungen gestellt werden. |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 12] | Nein | ||||
Bautypologie | Unterscheidung der Gebäude aufgrund der Materialisierung |
01 - Bestandsanalyse | 00 - Eigene | Ja | |||||
Bedachung | Bekleidungs- und Abdichtungssystem eines Gebäudes einschliesslich etwaiger Wärmedämmschichten oder Dampfsperren, üblicherweise auf ihrer tragenden Unterlage einschliesslich Befestigungsmaterial (Verklebung, mechanischer Befestigung usw.) um die Wetterdichtheit sicherzustellen. Terrassenböden gelten nicht als Bestandteil der Bedachung, wenn sie auf der Oberseite der Dachkonstruktion angebracht sind und primär dem Schutz der darunter liegenden Bedachung dienen. |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 13] | Nein | Bedachung.jpg | Bezeichung im Fall: Terassenboden auf Bedachung | ||
Beherbergungsbetriebe | [a] Insbesondere Krankenhäuser, Alters- und Pflegeheime, in denen dauernd oder vorübergehend 20 oder mehr Personen aufgenommen werden, die auf fremde Hilfe angewiesen sind; [b] insbesondere Hotels, Pensionen und Ferienheime, in denen dauernd oder vorübergehend 20 oder mehr Personen aufgenommen werden, die nicht auf fremde Hilfe angewiesen sind [c] insbesondere abgelegene, nicht vollständig erschlossene Beherbergungsbetriebe, in denen dau-ernd oder vorübergehend 20 oder mehr ausschliesslich berggängige Personen aufgenommen werden. |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 13] | Ja | ||||
Beispielobjekte | Gebäude ausserhalb des Oberwallis, die für die Themen des Projekts relevant sein können. im Gegensatz zu: - Mustergebäude für die Umsetzung der entwickelten Lösungen im Leitfaden (2-3 Gebäude) - Referenzgebäuden für Leitfaden und Kostensicherheit (8-10), gesamter Pool - Testobjekten für die Durchführung von Untersuchungen |
00 - Allgemein | 00 - Eigene | Nein | |||||
Berghütte/Beherbergungsbetriebe | [a] Insbesondere Krankenhäuser, Alters- und Pflegeheime, in denen dauernd oder vorübergehend 20 oder mehr Personen aufgenommen werden, die auf fremde Hilfe angewiesen sind; [b] insbesondere Hotels, Pensionen und Ferienheime, in denen dauernd oder vorübergehend 20 oder mehr Personen aufgenommen werden, die nicht auf fremde Hilfe angewiesen sind [c] insbesondere abgelegene, nicht vollständig erschlossene Beherbergungsbetriebe, in denen dau-ernd oder vorübergehend 20 oder mehr ausschliesslich berggängige Personen aufgenommen werden. |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 13] | Ja | ||||
Blockbau | Der Blockbau ist eine Holzbautechnik, in der die Hölzer horizontal aufeinandergelegt werden. Dabei entsteht die typische Eckverbindung. |
00 - Allgemein | 00 - Eigene | Ja | Visp 7.jpg | Blockbau eines Stadels in Visp | |||
Bohle | Geschnittenes Bauholz (Kiefer, Tanne, Lärche). Die Bohlen werden vor allem für das Gebälk verwendet, sprich Pfosten, Fetten und Dachbinder. |
00 - Allgemein | 00 - Eigene | Ja | |||||
Brandabschnitt | Brandabschnitte sind Bereiche von Bauten und Anlagen, die durch Brandabschnittsbildende Bauteile voneinander getrennt sind. |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 14] | Ja | ||||
Brandabschnittsbildende Bauteile | Brandabschnittsbildende Bauteile sind raumabschliessende Bauteile wie zB. die Brandmauer, brandabschnittsbildende Wände und Decken, Brandschutzabschlüsse und Abschottungen. Sie müssen den Durchgang von Feuer, Wärme und Rauch begrenzen. vgl. Brandabschnitt |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 14] | Ja | ||||
Brandbekämpfung/Abwehrender Brandschutz | Der abwehrende Brandschutz ist primär eine Aufgabe der Feuerwehr. Zum abwehrenden Brand-schutz zählt alles, was die Feuerwehr im Ereignisfall unternehmen um Personen zu retten, die Um-welt und Sachwerte zu schützen, den Brand zu löschen oder Begleitschäden zu verringern. |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 11] | Ja | ||||
Brandmauer | Brandmauern sind gebäudetrennende, standfeste und feuerwiderstandsfähige Bauteile. Brandmauern sind vertikal durchgehend im Ausmass der jeweils höheren Aussenwandkonstruktion der zusammengebauten Bauten und Anlagen auszuführen und bis unmittelbar unter die oberste Schicht der Bedachung oder an die Aussenwandbekleidung zu führen. Die Standfestigkeit ist sicherzustellen und muss auch bei einem einseitigen Einsturz der Konstruktion von Bauten und Anlagen erhalten bleiben. Der Feuerwiderstand richtet sich nach der Nutzung, der Gebäudegeometrie sowie der immobilen und mobilen Brandbelastung. Werden gemäss der kantonalen Baugesetzgebung Brandmauern auf der Parzellengrenze verlangt, sind diese gemäss den Angaben in der Brandschutzerläuterung „Brandmauern“ auszuführen. |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 16] | Ja | ||||
Brandschutzabschlüsse | Brandschutzabschlüsse sind feuerwiderstandsfähige bewegliche Bauteile (z. B. Türen, Fenster, To-re, Deckel, Aufzugsschachttüren) zum Abschliessen von Durchgängen und Öffnungen durch Brandabschnittsbildende Bauteile. |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 16] | Ja | ||||
Brandschutzabstand | Als Brandschutzabstand zwischen Bauten und Anlagen gilt der Abstand, der für einen ausreichenden Brandschutz mindestens einzuhalten ist. |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 16] | Ja | ||||
Brandschutzkonzept | Ein Brandschutzkonzept beinhaltet die aufeinander abgestimmten, objektbezogenen Einzelmass-nahmen aus dem vorbeugenden baulichen sowie technischen Brandschutz, dem organisatorischen und dem abwehrenden Brandschutz. Unter Berücksichtigung insbesondere der Nutzung, des Brandrisikos und des zu erwartenden Schadenausmasses werden im Brandschutzkonzept die Einzelkomponenten und ihre Verknüpfungen im Hinblick auf die Schutzziele beschrieben und stellen somit eine zielorientierte Gesamtbewertung des Brandschutzes für das betreffende Bauvorhaben dar. Ein Brandschutzkonzept hat immer einen Bezug zu einem bestimmten Planungsstand. Es muss im Laufe der Planung und Realisierung bei wesentlichen Änderungen, spätestens aber mit der Schlussabnahme überprüft und falls notwendig nachgeführt werden. Das nachgeführte Brandschutzkonzept ist Teil der Revisionsunterlagen Brandschutz. |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 17] | Ja | ||||
Brandschutzplatten (BSP) | Brandschutzplatten (BSP) sind plattenförmige und feuerwiderstandsfähige Bekleidungen mit einer Klassifizierung gemäss der Brandschutzrichtlinie Baustoffe und Bauteile, Ziffer 3.1.11 (K) oder 3.2.4 (F) oder gemäss Ziffer 4.3 als „Anwendung von allgemein anerkannten Bauprodukten“ mit anerkannten Feuerwiderstandsdauer. Sie schützen das darunterliegende Material während der Klassifizierungszeit oder Feuerwiderstandsdauer vor Entzündung und unzulässiger Erwärmung. |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 17] | Ja | ||||
Brandverhaltensgruppe | Baustoffe werden hinsichtlich ihres Brandverhaltens in die folgenden Brandverhaltensgruppen [Abgekürzt = RF (von franz. reaction au feu)] eingeteilt: RF1 (kein Brandbeitrag) RF2 (geringer Brandbeitrag) RF3 (zulässiger Brandbeitrag) RF4 (unzulässiger Brandbeitrag) Als Baustoffe mit kritischem Verhalten (Abgekürzt = cr; von franz. comportement critique) werden Baustoffe bezeichnet, welche aufgrund ihrer Rauchentwicklung und/oder dem brennenden Abtropfen/Abfallen und/oder deren Korrosivität usw. im Brandfall zu nicht akzeptierten Brandauswirkungen führen können. |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-71.pdf/content BSR 13-15, Ziff. 2.1] | Ja | Brandverhalten.png | Baustoffe haben eine Anforderung an das Brandverhalten | ||
Büro- und Gewerbebauten | Als Büro- und Gewerbebauten gelten insbesondere Verwaltungs-, Schul- und Industriebauten, Steuer- und Rechenzentralen, Produktions-, Lager-, Kommissionier- und Speditionsräume mit den dazugehörenden betriebstechnischen Anlagen und Einrichtungen. |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content, BSR 10-15, Seite 18] | Nein | ||||
Claustra | Grosszügig durchbrochene Wand, aus Holz, geformten Betonelementen oder vermauerter Keramik. Als innere optische Trennwand oder Aussentrennmauer, oder durchbrochenere Verschluss einer Öffnung oder leichtvergitterte Öffnung zum Belüften eines Kellers oder Estrichs. |
04 - Gestaltung für An- und Umbauten | 00 - Eigene | Von den Maiensässen zur Maiensässzone, Vademekum für die Gemeinden, Kanton Wallis, 1993 | Ja | ||||
Dachkonstruktion | Als Dachkonstruktionen gelten Flach-, Steil-, Kuppel- und Tonnendächer usw. deren Neigung um mehr als 10° von der Vertikalen abweicht. Dachkonstruktionen bestehen aus dem Dach sowie der darauf angebrachten Bedachung. Die Abgrenzung Dach / Wand bei ein- und auswärts geneigten Flächen erfolgt gemäss den nachfol-genden Skizzen. Konstruktionen im Neigungsbereich Dach (0° - 80°) sind gemäss Brandschutzrichtlinie Verwendung von Baustoffen, Ziffer 3.3 zu beurteilen. Konstruktionen im Neigungsbereich Wand (80° - 180°) sind gemäss Ziffer 3.2 zu beurteilen. |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 18] | Ja | Dach vs Wand.jpg | Links: DACH, Rechts: GENEIGTE FASSADE | Dachkonstruktion.jpg | Bezeichnung der einzelnen Schichten innerhalb der Dachkonstruktion |
Dachlandschaft | Orientierung (und Materialisierung) der Dächer in einer Ortschaft |
02 - Planungs- und Bewilligungsprozesse | 00 - Eigene | Ja | Blatten Lötschen Stadel Dachlandschaft.JPG | Dachlandschaft bei Ökonomiegebäuden in Blatten im Lötschental | |||
Diehlbaum | - Hauptträger in den Geschossdecken - Träger ist ein- oder beidseitig eingenutet und trägt so den Dielenboden - Verläuft meist in Firstrichtung (bei sehr alten Gebäuden quer zur Firstrichtung) |
00 - Allgemein | 00 - Eigene | Ja | |||||
Dokumentation | Die Dokumentation umfasst alle relevanten Unterlagen wie Bericht, Pläne, Schemata usw., die zur vollständigen und nachvollziehbaren Belegung notwendig sind. |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 18] | Ja | ||||
Eckverbindung | Verbindung sich kreuzender Hölzer an der Ecke eines Blockbaus |
03 - Zustandserfassung und Schadstoffe | 00 - Eigene | Ja | Umbau Blatten.jpg | Eckverbindung eines Stadels in Blatten | |||
Einfamilienhaus | Wohnnutzung als Einfamilienhaus, dh. eine Partei bewohnt das Gebäude; EFH |
01 - Bestandsanalyse | 00 - Eigene | Ja | |||||
Einliegerwohnung | Als Einliegerwohnung wird eine zusätzliche Wohnung in einem Einfamilienhaus bezeichnet, die gegenüber der Hauptwohnung von untergeordneter Bedeutung ist. Aus der Funktion als untergeordnete Wohnung ergibt sich, dass die Einliegerwohnung nicht zwingend einen direkten Wohnungszugang vom Freien aus haben muss. |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 19] | Nein | ||||
Feuerwiderstand | Der Feuerwiderstand kennzeichnet die Widerstandsdauer von Bauteilen gegen die Brandweiterleitung unter ISO-Normbrandbedingungen. Er ist die Mindestzeit in Minuten, während der ein Bauteil die an ihn gestellten Anforderungen erfüllen muss. |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 21] | Ja | Feuerwiderstand.png | Bauteile haben eine Anforderung an den Feuerwiderstand | ||
Fluchtweg | Als Fluchtweg gilt der kürzeste Weg, der Personen zur Verfügung steht, um von einer beliebigen Stelle in Bauten und Anlagen an einen sicheren Ort ins Freie oder an einen sicheren Ort im Gebäude zu gelangen. siehe auch: Weitere Informationen: BSR 16-15 "Flucht- und Rettungswege" |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 21] | Ja | ||||
Galerie | Eine Galerie ist eine zusätzliche, begehbare Ebene innerhalb eines Raumes. Die Galeriefläche ist kleiner als die Grundfläche des Raumes. Die Grundrissfläche des Luftraumes muss mehr als 50 % der Grundfläche des Raumes betragen. |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 22] | Ja | Galerie.png | Grundrissfläche des Luftraums | ||
Gebäudegeometrie | a Gebäude geringer Höhe: bis 11 m Gesamthöhe; b Gebäude mittlerer Höhe: bis 30 m Gesamthöhe; c Hochhäuser: mehr als 30 m Gesamthöhe;
e Nebenbauten: eingeschossige Bauten, die nicht für den dauernden Aufenthalt von Personen be-stimmt sind, keine offenen Feuerstellen aufweisen und keine gefährlichen Stoffe in massgeben-der Menge gelagert werden (z. B. Fahrzeugunterstände, Garagen, Gartenhäuser, Kleintierställe, Kleinlager) wenn ihre Grundfläche 150 m2 nicht übersteigt. |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 22] | Ja | ||||
Gebäudehöhe/Gesamthöhe | Die Gesamthöhe ist der grösste Höhenunterschied zwischen dem höchsten Punkt der Dachkonstruktion und den lotrecht darunter liegenden Punkten auf dem massgebenden Terrain (vgl. Massgebendes Terrain. Bei den höchsten Punkten der Dachkonstruktion handelt es sich bei Giebeldächern um die Firsthöhe, bei Flachdächern um die Dachfläche beziehungsweise um den Dachflächenbereich über dem tiefstgelegenen Teil des massgebenden Terrains. Technisch bedingte Dachaufbauten wie Lift- und Treppenaufbauten, Lüftungsanlagen, Abgasanlagen und Solaranlagen usw. können den höchsten Punkt der Dachkonstruktion überragen. Dabei gelten die Bestimmungen der Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB). |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 23] | Nein | ||||
Gebäudenutzung/Nutzung | Nutzung ist die Art der Zweckbestimmung von Bauten, Anlagen, Räumen und Betrieben. Für den Brandschutz ist diese von Bedeutung, soweit dafür besondere Anforderungen – einschliesslich der Personengefährdung – festgelegt sind. |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 29] | Nein | ||||
Gesamthöhe | Die Gesamthöhe ist der grösste Höhenunterschied zwischen dem höchsten Punkt der Dachkonstruktion und den lotrecht darunter liegenden Punkten auf dem massgebenden Terrain (vgl. Massgebendes Terrain. Bei den höchsten Punkten der Dachkonstruktion handelt es sich bei Giebeldächern um die Firsthöhe, bei Flachdächern um die Dachfläche beziehungsweise um den Dachflächenbereich über dem tiefstgelegenen Teil des massgebenden Terrains. Technisch bedingte Dachaufbauten wie Lift- und Treppenaufbauten, Lüftungsanlagen, Abgasanlagen und Solaranlagen usw. können den höchsten Punkt der Dachkonstruktion überragen. Dabei gelten die Bestimmungen der Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB). |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 23] | Ja | Gesamthöhe.jpg | Bei der Messweise der Gesamthöhe gelten die Bestimmungen der Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB). | ||
Gesamtleiter | Der Gesamtleiter ist verantwortlich für die Erfüllung der Ziele in der Projektierung und Realisation von Bauten und Anlagen. |
00 - Allgemein | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 23] | Ja | ||||
Geschossfläche | Die Geschossfläche ist die allseitig umschlossene und überdeckte Grundrissfläche der Geschosse in ihren Aussenmassen ohne Balkone und Terrassen. |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 23] | Ja | Geschossfläche.png | |||
Geschosszahl | Als Geschosse zählen alle Voll-, Dach- und Attikageschosse über Terrain. Geschosse, welche mehr als 50 % der Summe der Aussenwandfläche der Umfassungswände unter Terrain liegen gelten als Untergeschosse. Zwischengeschosse deren Fläche mehr als 50 % der Geschossfläche betragen gelten als Vollgeschosse. |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 23] | Ja | ||||
Gewerbliche Küche | Als gewerbliche Küchen gelten Bereiche, in welchen Kochapparate wie Fritteusen, Grill oder Kochherde aufgestellt und gewerblich betrieben werden. Relevant in Bezug auf Lufttechnische Anlagen |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 23] | Ja | ||||
Gwätt/Eckverbindung | Verbindung sich kreuzender Hölzer an der Ecke eines Blockbaus |
03 - Zustandserfassung und Schadstoffe | 00 - Eigene | Nein | Umbau Blatten.jpg | Eckverbindung eines Stadels in Blatten | |||
Heidehuus/Heidenhaus | Wohngebäude, das vor 1400 n. Chr. erstellt worden ist; idR mit einem Heidenkreuz an der Firstpfette |
04 - Gestaltung für An- und Umbauten | 00 - Eigene | Nein | |||||
Heidenhaus | Wohngebäude, das vor 1400 n. Chr. erstellt worden ist; idR mit einem Heidenkreuz an der Firstpfette |
04 - Gestaltung für An- und Umbauten | 00 - Eigene | Ja | |||||
Horizontale Fluchtwege | Horizontale Fluchtwege verbinden Ausgänge von Nutzungseinheiten mit dem Freien oder den vertikalen Fluchtwegen. Horizontalen Fluchtwege können als Korridore oder Laubengänge ausgebildet werden. Sie sind gegenüber vertikalen Fluchtwegen mit Brandschutzabschlüssen abgetrennt oder führen über das Freie in vertikale Fluchtwege. siehe auch: Weitere Informationen: BSR 16-15 "Flucht- und Rettungswege" |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 24] | Ja | ||||
Hotel/Beherbergungsbetriebe | [a] Insbesondere Krankenhäuser, Alters- und Pflegeheime, in denen dauernd oder vorübergehend 20 oder mehr Personen aufgenommen werden, die auf fremde Hilfe angewiesen sind; [b] insbesondere Hotels, Pensionen und Ferienheime, in denen dauernd oder vorübergehend 20 oder mehr Personen aufgenommen werden, die nicht auf fremde Hilfe angewiesen sind [c] insbesondere abgelegene, nicht vollständig erschlossene Beherbergungsbetriebe, in denen dau-ernd oder vorübergehend 20 oder mehr ausschliesslich berggängige Personen aufgenommen werden. |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 13] | Ja | ||||
Hybridbauweise | Das Gebäude ist in Holz und Stein erstellt, dabei sind die unterschiedlichen Materialien vertikal getrennt (nicht nur stockwerksweise getrennt) - Bautypologie - Materialisierung |
01 - Bestandsanalyse | 00 - Eigene | Ja | Hybrid Muenster.jpg | Hybridbauweise am Beispiel der Kaplanei in Münster | |||
Innenhof (Bauten mit Innenhöfen) | Innenhöfe sind von Bauten und Anlagen umschlossene Aussenräume ohne Überdachung. |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 24] | Ja | ||||
Installationsschächte | Installationsschächte sind Brandabschnitte, die durch mehrere Geschosse führen und der Aufnahme von Leitungen haustechnischer Installationen und von Abwurfanlagen dienen. |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 24] | Ja | ||||
Integraler Test | Der integrale Test ist eine system- und anlagenübergreifende Funktionskontrolle aller Einrichtungen des technischen und abwehrenden Brandschutzes und stellt die Funktionstüchtigkeit des Gesamtsystems im Normal- sowie im Ereignisfall sicher. Der integrale Test wird nach erfolgreichen Einzeltests und abgeschlossener Mängelbehebung durchgeführt. |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 25] | Nein | ||||
Intervention/Abwehrender Brandschutz | Der abwehrende Brandschutz ist primär eine Aufgabe der Feuerwehr. Zum abwehrenden Brandschutz zählt alles, was die Feuerwehr im Ereignisfall unternehmen um Personen zu retten, die Umwelt und Sachwerte zu schützen, den Brand zu löschen oder Begleitschäden zu verringern. |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 11] | Ja | ||||
Kapselung | Kapselung ist eine allseitige (6-seitige), feuerwiderstandsfähige Bekleidung eines Bauproduktes mit dem Zweck, das bekleidete Bauprodukt vor den Einwirkungen eines Brandes zu schützen und dadurch dessen brandschutztechnischen Eigenschaften zu verbessern. Eine Kapselung muss auch im Bereich von Durchführungen (z. B. Rohrleitung durch ein gekapseltes Wandelement) stets gewährleistet sein. |
00 - Allgemein | 00 - Eigene | Ja | |||||
Kastenfenster | Ein Kasten-, Verbundfenster, Zweite Haut-Fassadenelement oder Closed Cavity Fassadenelement (CCF) ist ein mehrschichtiges Fensterelement, dessen Luftraum zwischen der äusseren und der inneren Verglasung in sich allseitig geschlossen ist.
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07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 25] | Nein | Kastenfenster.jpg | Ausbildung eine Kastensfensters | ||
Kennzeichnung von Fluchtwegen und Ausgängen | Als Kennzeichnung von Fluchtwegen und Ausgängen gelten nachleuchtende, beleuchtete und hinterleuchtete Rettungszeichen, die Ausgänge und Wege für jedermann als solche erkennbar machen. Weiter Informationen: |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 25] | Nein | ||||
Klassifizierte Systeme | Klassifizierte Systeme sind mehrschichtige Aufbauten, welche als Gesamtsysteme geprüft und als Baustoffe klassifiziert werden. Beim Einbau von klassifizierten Systemen sind die Einbaubedingungen gemäss der Prüfung (Dachneigung, Fugenausbildung usw.) einzuhalten. |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite25] | Nein | ||||
Kniestock | Längswand im obersten Geschoss, welche bis unter die Dachkonstruktion läuft |
03 - Zustandserfassung und Schadstoffe | 00 - Eigene | Ja | |||||
Korridor/Horizontale Fluchtwege | Horizontale Fluchtwege verbinden Ausgänge von Nutzungseinheiten mit dem Freien oder den vertikalen Fluchtwegen. Horizontalen Fluchtwege können als Korridore oder Laubengänge ausgebildet werden. Sie sind gegenüber vertikalen Fluchtwegen mit Brandschutzabschlüssen abgetrennt oder führen über das Freie in vertikale Fluchtwege. siehe auch: Weitere Informationen: BSR 16-15 "Flucht- und Rettungswege" |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 24] | Ja | ||||
Lager | Als Lager gilt das Aufbewahren in Behältern und Gebinden von Mengen, die den Tagesbedarf übersteigen. |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 26] | Nein | ||||
Lauben | Lauben/Laubengänge sind aussenliegende Gebäudeerweiterung, die u.a. der Erschliessung von Nutzungseinheiten dienen. |
01 - Bestandsanalyse | 00 - Eigene | Nein | |||||
Lauben | Laubengänge sind horizontale Fluchtwege die auf ihrer Länge einseitig mindestens zur Hälfte gegen das Freie ständig offen sind. Weitere Informationen: BSR 12-15 "Fucht- und Rettungswege", Ziff 2.5.4 |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 26] | Nein | ||||
Laubengänge/Lauben | Lauben/Laubengänge sind aussenliegende Gebäudeerweiterung, die u.a. der Erschliessung von Nutzungseinheiten dienen. |
01 - Bestandsanalyse | 00 - Eigene | Nein | |||||
Laubengänge/Lauben | Laubengänge sind horizontale Fluchtwege die auf ihrer Länge einseitig mindestens zur Hälfte gegen das Freie ständig offen sind. Weitere Informationen: BSR 12-15 "Fucht- und Rettungswege", Ziff 2.5.4 |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 26] | Nein | ||||
Löschanlagenkonzept | Bei einem Löschanlagenkonzept werden zu den baulichen Brandschutzmassnahmen VKF-anerkannte, stationäre Löschanlagen berücksichtigt. Weitere Informationen:" |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 27] | Ja | ||||
Löscheinrichtungen/Löschgeräte | Löschgeräte sind insbesondere Handfeuerlöscher, fahrbare Löscher und Wasserlöschposten. Sie sind von Hand bedienbar und dienen der ersten Brandbekämpfung durch die Benutzer von Bauten und Anlagen. Handfeuerlöscher sind tragbare, betriebsbereite Löschgeräte, die nach ihrem Löschvermögen und der Eignung des Löschmittels klassiert werden. Fahrbare Löschgeräte sind betriebsbereite Löschgeräte, welche mit Rädern versehen sind. Diese Geräte sind beweglich, grösser und schwerer als Handfeuerlöscher. |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 27] | Ja | ||||
Löschgeräte | Löschgeräte sind insbesondere Handfeuerlöscher, fahrbare Löscher und Wasserlöschposten. Sie sind von Hand bedienbar und dienen der ersten Brandbekämpfung durch die Benutzer von Bauten und Anlagen. Handfeuerlöscher sind tragbare, betriebsbereite Löschgeräte, die nach ihrem Löschvermögen und der Eignung des Löschmittels klassiert werden. Fahrbare Löschgeräte sind betriebsbereite Löschgeräte, welche mit Rädern versehen sind. Diese Geräte sind beweglich, grösser und schwerer als Handfeuerlöscher. |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 27] | Ja | ||||
Lüftungsabschnitt | Einzelne Brandabschnitte gleicher Nutzung mit gleichem Brandrisiko, welche unter Berücksichtigung des Brandschutzkonzeptes, zu Lüftungsabschnitten zusammengefasst werden. Lüftungsabschnitte dürfen, unter Berücksichtigung der Brandabschnittsflächen, geschossübergreifend sein. Weitere Informationen: |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 27] | Ja | ||||
Mantelmauerwerk | Blockbau aus Holz, der mit einer Steinmauer ummantelt ist; oft aus optischen Gründen gegen aussen. |
01 - Bestandsanalyse | 00 - Eigene | Ja | |||||
Massgebendes Terrain | Als massgebendes Terrain gilt der natürlich gewachsene Geländeverlauf. Kann dieser infolge früherer Abgrabungen und Aufschüttungen nicht mehr festgestellt werden, ist vom natürlichen Geländeverlauf der Umgebung auszugehen. Aus planerischen oder erschliessungstechnischen Gründen kann das massgebende Terrain in einem Planungs- oder im Baubewilligungsverfahren abweichend festgelegt werden. |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 28] | Nein | ||||
Materialisierung | Gestaltung der Gebäude aufgrund des gewählten Materials wie Holz, Holz/Stein, Stein |
01 - Bestandsanalyse | 00 - Eigene | Ja | |||||
Mäuseplatten | Steinplatten, die durch ihre Positionierung auf Stützen bei Speicher und Stadel ein Hinaufklettern von Nagern verhindern |
00 - Allgemein | 00 - Eigene | Ja | Speicher Blatten Lötschen.JPG | Speicher mit Mäuseplatten in Blatten im Lötschental | Stütze Reckingen.jpg | Stütze mit Mäuseplatte an einem ehemaligen Stadel in Reckingen | |
Mehrfamilienhaus | Wohnnutzung als Mehrfamilienhaus, dh. das Gebäude umfasst mehrere Nutzungseinheiten |
01 - Bestandsanalyse | 00 - Eigene | Ja | MFH Holz Reckingen.JPG | Mehrfamilienhaus in Holzbauweise in Reckingen | |||
Miischplatta/Mäuseplatten | Steinplatten, die durch ihre Positionierung auf Stützen bei Speicher und Stadel ein Hinaufklettern von Nagern verhindern |
00 - Allgemein | 00 - Eigene | Ja | Speicher Blatten Lötschen.JPG | Speicher mit Mäuseplatten in Blatten im Lötschental | Stütze Reckingen.jpg | Stütze mit Mäuseplatte an einem ehemaligen Stadel in Reckingen | |
Mischbauweise/Hybridbauweise | Das Gebäude ist in Holz und Stein erstellt, dabei sind die unterschiedlichen Materialien vertikal getrennt (nicht nur stockwerksweise getrennt) - Bautypologie - Materialisierung |
01 - Bestandsanalyse | 00 - Eigene | Nein | Hybrid Muenster.jpg | Hybridbauweise am Beispiel der Kaplanei in Münster | |||
Mustergebäude | Repräsentative Gebäude für die Umsetzung der entwickelten Lösungen im Leitfaden (2-3 Gebäude) im Gegensatz zu: - Referenzgebäuden für Leitfaden und Kostensicherheit (8-10), gesamter Pool - Testobjekten für die Durchführung von Untersuchungen - Beispielobjekten ausserhalb des Oberwallis |
00 - Allgemein | 00 - Eigene | Ja | |||||
Nachweis | Mit Hilfe eines Nachweises wird eine These qualitativ oder quantitativ bestätigt. Ein Nachweis ist kein Konzept, sondern ist in ein solches einzubetten. In Abhängigkeit des Untersuchungsgegenstandes lassen sich Nachweise auf den folgenden Stufen führen: a Subsystem; b System; c Gebäude. |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 28] | Nein | ||||
Nachweisverfahren im Brandschutz | Nachweisverfahren im Brandschutz sind Prinzipien, Regeln und Methoden, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren und zum Nachweis der Brandsicherheit geeignet sind. Sie umfassen theoretische und experimentelle Ansätze zur Anwendung ingenieurmässiger Grundsätze und Verfahren zur Bewertung des erforderlichen Brandsicherheitsniveaus und zur Bemessung und Berechnung notwendiger Schutzmassnahmen. Nachweisverfahren im Brandschutz sind stets in ein gesamtheitliches Brandschutzkonzept einzubetten. In den Richtlinien kann der Begriff „Nachweisverfahren“ stellvertretend für „Nachweisverfahren im Brandschutz“ verwendet werden. Bei den Nachweisverfahren im Brandschutz wird unterschieden zwischen: a qualitativem Nachweisverfahren (argumentativer Nachweis), und b quantitativem Nachweisverfahren (Nachweisverfahren im Brandschutz). Weitere Informationen: |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 28] | Ja | ||||
Nutzung | Nutzung ist die Art der Zweckbestimmung von Bauten, Anlagen, Räumen und Betrieben. Für den Brandschutz ist diese von Bedeutung, soweit dafür besondere Anforderungen – einschliesslich der Personengefährdung – festgelegt sind. |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 29] | Nein | ||||
Nutzungseinheit | Die Nutzungseinheit ist ein Raum oder der Zusammenschluss von Räumen mit funktionell zusammengehörender Nutzung (z.B. Wohnung, Arztpraxis, Kombibüro, Schulräume, Wohngruppen, Kindertagesstätten, Hotelsuiten). Alle für die Flucht notwendigen Räume innerhalb der Nutzungseinheit müssen den Nutzern frei zugänglich sein, so dass diese die Nutzungseinheit über den Fluchtweg verlassen können. Innerhalb einer Nutzungseinheit können einzelne Räume als Brandabschnitte ausgebildet sein. vgl. Nutzung |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 29] | Ja | ||||
Nutzungsvereinbarung | Die Nutzungsvereinbarung ist eine Beschreibung der Nutzungs- und Schutzziele der Eigentümer- und Nutzerschaft sowie der grundlegenden Bedingungen, Anforderungen und Vorschriften für die Projektierung, Ausführung und Nutzung der Baute oder Anlage. Sie hält insbesondere die vorgesehen Nutzungen, Personenbelegung, Brandrisiken und Bedürfnisse des Unterhalts fest. |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 29] | Nein | ||||
Ökonomiegebäude | Gebäude, die ursprünglich als Stall, Stallscheune, Speicher oder Stadel gebaut wurden, für die also ursprünglich keine Wohnnutzung vorgesehen war. |
01 - Bestandsanalyse | 00 - Eigene | Ja | |||||
Parking | Als Parking gelten solche mit einer Grundfläche von mehr als 600 m2. |
00 - Allgemein | 00 - Eigene | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 29] | Nein | ||||
Rauchabschnitt | Ein Rauchabschnitt ist ein Bereich innerhalb von Bauten, in welchem durch bauliche Massnahmen (z. B. feste oder bewegliche Rauchschürzen, raumabschliessende Bauteile) eine thermisch aufsteigende Rauchschicht lokal begrenzt und mit Rauch- und Wärmeabzugsanlagen ins Freie abgeführt wird. Durch die Bildung von Rauchabschnitten wird verhindert, dass Rauch und Wärme sich ungehindert im ganzen Brandabschnitt ausbreiten können. |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 31] | Ja | ||||
Raum | Ein Raum ist ein allseitig begrenzter, für Personen zugänglicher Bereich von Bauten und Anlagen. Seine vertikale Ausdehnung ist auf eine Ebene begrenzt. Galerien und untergeordnete, abgetrennte Bereiche sind nicht als eigenständige Räume zu betrachten. Als untergeordnete, abgetrennte Bereiche gelten insbesondere: kleine Putzräume, mehrteilige Sanitärbereiche (z. B. Garderobe / Duschen, WC), kleine Technikräume, begehbare Einbauschränke usw.). |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 31] | Nein | ||||
Raum mit grosser Personenbelegung | Räume, in denen sich mehr als 300 Personen aufhalten können, insbesondere Mehrzweck-, Sport- und Ausstellungshallen, Säle, Theater, Kinos, Restaurants und ähnliche Versammlungsstätten sowie Verkaufsräume bis 1‘200 m2 Verkaufsfläche. |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 31] | Ja | ||||
Referenzgebäude | Gebäude für Leitfaden und Kostensicherheit (8-10), gesamter Pool im Gegensatz zu: - Mustergebäuden für die Umsetzung der entwickelten Lösungen im Leitfaden (2-3 Gebäude) - Testobjekten für die Durchführung von Untersuchungen - Beispielobjekten ausserhalb des Oberwallis |
00 - Allgemein | 00 - Eigene | Ja | |||||
Renaissancehaus | Wohngebäude, das im 16. Jhd. erstellt worden ist. |
04 - Gestaltung für An- und Umbauten | 00 - Eigene | Ja | |||||
Rettungsweg | Als Rettungsweg gilt der kürzeste Weg, der der Feuerwehr und den Rettungskräften als Einsatzweg zu einer beliebigen Stelle in Bauten und Anlagen dient. Fluchtwege können als Rettungswege dienen. |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 31] | Nein | ||||
RF1, RF2, RF3, RF4/Brandverhaltensgruppe | Baustoffe werden hinsichtlich ihres Brandverhaltens in die folgenden Brandverhaltens- gruppen [Abgekürzt = RF (von franz. reaction au feu)] eingeteilt: RF1 (kein Brandbeitrag) RF2 (geringer Brandbeitrag) RF3 (zulässiger Brandbeitrag) RF4 (unzulässiger Brandbeitrag) Als Baustoffe mit kritischem Verhalten (Abgekürzt = cr; von franz. comportement critique) werden Baustoffe bezeichnet, welche aufgrund ihrer Rauchentwicklung und/oder dem brennenden Abtropfen/Abfallen und/oder deren Korrosivität usw. im Brandfall zu nicht akzeptierten Brandauswirkungen führen können. |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-71.pdf/content BSR 13-15, Ziff. 2.1] | Ja | ||||
Scheune | Ökonomiegebäude, das zur Lagerung von Heu verwendet wird. Häufig in Kombination mit einem Stall als Stallscheune. |
00 - Allgemein | 00 - Eigene | Ja | |||||
Sicherer Ort im Freien | Ein sicherer Ort im Freien ist gegeben, wenn sich Personen dort ohne Beeinträchtigung durch das Brandgeschehen oder anderen Gefahren aufhalten können. (vgl. Sicherer Ort im Gebäude) |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 32] | Ja | ||||
Sicherer Ort im Gebäude | Sicherer Ort innerhalb des Gebäudes, welcher durch Flucht- und Rettungswege erschlossen ist und darin Flüchtende so lange vor Rauch, Hitze und Flammen geschützt verweilen können, bis sie durch Rettungskräfte gerettet werden (Horizontale Evakuierung in Beherbergungsbetrieben [a], Wartebereiche vor Evakuierungsaufzügen, Fluchtraum aus mehreren Etagen in einem Hochhaus usw.). Die- se Brandabschnitte benötigen einen direkten Zugang zum vertikalen Fluchtweg. (vgl. Sicherer Ort im Freien) |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 33] | Ja | ||||
Sicherheitsbeleuchtung | Eine Beleuchtung gilt als Sicherheitsbeleuchtung, wenn sie an eine Sicherheitsstromversorgung an- geschlossen und ortsfest installiert ist. Zur Sicherheitsbeleuchtung zählt auch die Antipanikbeleuchtung im Raum. |
07 - Brandschutz | 02 - Vorschrift | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 33] | Ja |