Seitenwerte für „Einliegerwohnung“

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Werte von „Glossar_AltBezeichnung“

Bezeichnung_alternativuntergeordnete Wohnung
Herkunft

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Definition

Als Einliegerwohnung wird eine zusätzliche Wohnung in einem Einfamilienhaus bezeichnet, die gegenüber der Hauptwohnung von untergeordneter Bedeutung ist.

Aus der Funktion als untergeordnete Wohnung ergibt sich, dass die Einliegerwohnung nicht zwingend einen direkten Wohnungszugang vom Freien aus haben muss.

Kategorie07 - Brandschutz
Quelle02 - Vorschrift
Quellverweis[https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 19]
HauptdefinitionNein
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