Seitenwerte für „Geschosszahl“

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Werte von „Glossar_Definition“

Definition

Als Geschosse zählen alle Voll-, Dach- und Attikageschosse über Terrain. Geschosse, welche mehr als 50 % der Summe der Aussenwandfläche der Umfassungswände unter Terrain liegen gelten als Untergeschosse. Zwischengeschosse deren Fläche mehr als 50 % der Geschossfläche betragen gelten als Vollgeschosse.

Kategorie07 - Brandschutz
Quelle02 - Vorschrift
Quellverweis[https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 23]
HauptdefinitionJa
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