Seitenwerte für „Kennzeichnung von Fluchtwegen und Ausgängen“

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Werte von „Glossar_Definition“

Definition

Als Kennzeichnung von Fluchtwegen und Ausgängen gelten nachleuchtende, beleuchtete und hinterleuchtete Rettungszeichen, die Ausgänge und Wege für jedermann als solche erkennbar machen.

Weiter Informationen:

Kategorie07 - Brandschutz
Quelle02 - Vorschrift
Quellverweis[https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 25]
HauptdefinitionNein
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