Seitenwerte für „Löscheinrichtungen/Löschgeräte“

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Bezeichnung_alternativLöscheinrichtungen
HerkunftFachausdruck

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Definition

Löschgeräte sind insbesondere Handfeuerlöscher, fahrbare Löscher und Wasserlöschposten. Sie sind von Hand bedienbar und dienen der ersten Brandbekämpfung durch die Benutzer von Bauten und Anlagen.

Handfeuerlöscher sind tragbare, betriebsbereite Löschgeräte, die nach ihrem Löschvermögen und der Eignung des Löschmittels klassiert werden. Fahrbare Löschgeräte sind betriebsbereite Löschgeräte, welche mit Rädern versehen sind. Diese Geräte sind beweglich, grösser und schwerer als Handfeuerlöscher.

Kategorie07 - Brandschutz
Quelle02 - Vorschrift
Quellverweis[https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 27]
HauptdefinitionJa
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