Seitenwerte für „Zwischenlager“
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Werte von „Glossar_Definition“
| Definition | Als Zwischenlager gilt ein kurzzeitiges Bereitstellen (maximal 8 Stunden) für einen Produktionsprozess resp. für eine Auslieferung oder ein kurzzeitiges Abstellen nach einer Anlieferung. Zwischenlager sind mit Arbeitsschluss aufzuheben. Bereiche in denen dauernd Waren zwischengelagert werden (z. B. Umschlagslager einer Spedition) gelten als Lager. |
| Kategorie | 07 - Brandschutz |
| Quelle | 02 - Vorschrift |
| Quellverweis | [https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 37] |
| Hauptdefinition | Nein |
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