Löschgeräte: Unterschied zwischen den Versionen
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− | |Definition=Löschgeräte sind insbesondere Handfeuerlöscher, fahrbare Löscher und Wasserlöschposten. Sie sind von Hand bedienbar und dienen der ersten Brandbekämpfung durch die Benutzer von Bauten und Anlagen. | + | |Definition=Löschgeräte sind insbesondere '''Handfeuerlöscher''', '''fahrbare Löscher''' und '''Wasserlöschposten'''. Sie sind von Hand bedienbar und dienen der ersten Brandbekämpfung durch die Benutzer von Bauten und Anlagen. |
Handfeuerlöscher sind tragbare, betriebsbereite Löschgeräte, die nach ihrem Löschvermögen und der Eignung des Löschmittels klassiert werden. | Handfeuerlöscher sind tragbare, betriebsbereite Löschgeräte, die nach ihrem Löschvermögen und der Eignung des Löschmittels klassiert werden. | ||
Fahrbare Löschgeräte sind betriebsbereite Löschgeräte, welche mit Rädern versehen sind. Diese Geräte sind beweglich, grösser und schwerer als Handfeuerlöscher. | Fahrbare Löschgeräte sind betriebsbereite Löschgeräte, welche mit Rädern versehen sind. Diese Geräte sind beweglich, grösser und schwerer als Handfeuerlöscher. | ||
− | |Kategorie= | + | |Kategorie=07 - Brandschutz |
− | |Quelle= | + | |Quelle=02 - Vorschrift |
+ | |Quellverweis=[https://services.vkg.ch/rest/public/georg/bs/publikation/documents/BSPUB-1394520214-2768.pdf/content BSR 10-15, Seite 27] | ||
|Hauptdefinition=Nein | |Hauptdefinition=Nein | ||
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Version vom 19. Juni 2019, 15:33 Uhr
Alternative Bezeichnungen | - Löscheinrichtungen - Fachausdruck | ||||||||
Definition |
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