Gebäudegeometrie: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Sin2 (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Glossar}} {{Glossar Definition |Definition=a Gebäude geringer Höhe: bis 11 m Gesamthöhe; b Gebäude mittlerer Höhe: bis 30 m Gesamthöhe; c Hochh…“) |
Sin2 (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Glossar}} | {{Glossar}} | ||
{{Glossar Definition | {{Glossar Definition | ||
− | |Definition=a Gebäude geringer Höhe: bis 11 m Gesamthöhe; | + | |Definition= |
+ | a '''Gebäude geringer Höhe''': bis 11 m Gesamthöhe; | ||
− | b Gebäude mittlerer Höhe: bis 30 m Gesamthöhe; | + | b '''Gebäude mittlerer Höhe''': bis 30 m Gesamthöhe; |
− | c Hochhäuser: mehr als 30 m Gesamthöhe; | + | c '''Hochhäuser''': mehr als 30 m Gesamthöhe; |
− | d Gebäude mit geringen Abmessungen: Gebäude geringer Höhe, max. 2 Geschosse über Terrain, max. 1 Geschoss unter Terrain, Summe aller Geschossflächen bis 600 m2, keine Nutzung für schlafende Personen mit Ausnahme einer Wohnung, keine Nutzung als Kinderkrippe, Räume mit grosser Personenbelegung nur im Erdgeschoss; | + | d '''Gebäude mit geringen Abmessungen''': Gebäude geringer Höhe, max. 2 Geschosse über Terrain, max. 1 Geschoss unter Terrain, Summe aller Geschossflächen bis 600 m2, keine Nutzung für schlafende Personen mit Ausnahme einer Wohnung, keine Nutzung als Kinderkrippe, Räume mit grosser Personenbelegung nur im Erdgeschoss; |
− | e Nebenbauten: eingeschossige Bauten, die nicht für den dauernden Aufenthalt von Personen be-stimmt sind, keine offenen Feuerstellen aufweisen und keine gefährlichen Stoffe in massgeben-der Menge gelagert werden (z. B. Fahrzeugunterstände, Garagen, Gartenhäuser, Kleintierställe, Kleinlager) wenn ihre Grundfläche 150 m2 nicht übersteigt. | + | e '''Nebenbauten''': eingeschossige Bauten, die nicht für den dauernden Aufenthalt von Personen be-stimmt sind, keine offenen Feuerstellen aufweisen und keine gefährlichen Stoffe in massgeben-der Menge gelagert werden (z. B. Fahrzeugunterstände, Garagen, Gartenhäuser, Kleintierställe, Kleinlager) wenn ihre Grundfläche 150 m2 nicht übersteigt. |
|Kategorie=07 - Brandschutz | |Kategorie=07 - Brandschutz | ||
|Quelle=02 - Vorschrift | |Quelle=02 - Vorschrift |
Version vom 19. Juni 2019, 13:43 Uhr
Alternative Bezeichnungen | Keine alternativen Bezeichnungen | ||||||||
Definition |
|