Brandbekämpfung/Abwehrender Brandschutz

Aus Veta/Nova
Version vom 22. Mai 2019, 15:53 Uhr von Sin2 (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{subst:Alias}}“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Alternative Bezeichnungen - Brandbekämpfung
- Intervention - Fachausdruck
Definition
Kategorie: 07 - Brandschutz, Quelle: 02 - Vorschrift: BSR 10-15, Seite 11
Der abwehrende Brandschutz ist primär eine Aufgabe der Feuerwehr. Zum abwehrenden Brand-schutz zählt alles, was die Feuerwehr im Ereignisfall unternehmen um Personen zu retten, die Um-welt und Sachwerte zu schützen, den Brand zu löschen oder Begleitschäden zu verringern.