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Verkaufsgeschäfte

24 Bytes hinzugefügt, 16:09, 19. Jun. 2019
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{{Glossar Definition
|Definition=Als Verkaufsgeschäfte gelten solche mit einer gesamten, brandabschnittsmässig zusammenhängenden Fläche von mehr als 1‘200 m2.
(vgl. [[Verkaufsraum]])
|Kategorie=07 - Brandschutz
|Quelle=02 - Vorschrift
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