Überhohe Räume

Aus Veta/Nova
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Alternative Bezeichnungen Keine alternativen Bezeichnungen
Definition
Kategorie: 07 - Brandschutz, Quelle: 02 - Vorschrift: BSR 10-15, Seite 34
Als überhohe Räume gelten z. B. Ausstellungs-, Industrie-, Produktionshallen usw. mit einer Raum- höhe > 6.0 m.