Brandabschnittsbildende Bauteile

Aus Veta/Nova
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Definition
Kategorie: 07 - Brandschutz, Quelle: 02 - Vorschrift: BSR 10-15, Seite 14
Brandabschnittsbildende Bauteile sind raumabschliessende Bauteile wie zB. die Brandmauer, brandabschnittsbildende Wände und Decken, Brandschutzabschlüsse und Abschottungen. Sie müssen den Durchgang von Feuer, Wärme und Rauch begrenzen.

vgl. Brandabschnitt