Dachkonstruktion

Aus Veta/Nova
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Definition
Kategorie: 07 - Brandschutz, Quelle: 02 - Vorschrift: BSR 10-15, Seite 18
Als Dachkonstruktionen gelten Flach-, Steil-, Kuppel- und Tonnendächer usw. deren Neigung um mehr als 10° von der Vertikalen abweicht.

Dachkonstruktionen bestehen aus dem Dach sowie der darauf angebrachten Bedachung.

Die Abgrenzung Dach / Wand bei ein- und auswärts geneigten Flächen erfolgt gemäss den nachfol-genden Skizzen. Konstruktionen im Neigungsbereich Dach (0° - 80°) sind gemäss Brandschutzrichtlinie Verwendung von Baustoffen, Ziffer 3.3 zu beurteilen. Konstruktionen im Neigungsbereich Wand (80° - 180°) sind gemäss Ziffer 3.2 zu beurteilen.

Dach vs Wand.jpg Bild 1: Links: DACH, Rechts: GENEIGTE FASSADE
Dachkonstruktion.jpg Bild 2: Bezeichnung der einzelnen Schichten innerhalb der Dachkonstruktion