Definition
|
Kategorie: 07 - Brandschutz, Quelle: 02 - Vorschrift: BSR 10-15, Seite 31
|
Ein Rauchabschnitt ist ein Bereich innerhalb von Bauten, in welchem durch bauliche Massnahmen (z. B. feste oder bewegliche Rauchschürzen, raumabschliessende Bauteile) eine thermisch aufsteigende Rauchschicht lokal begrenzt und mit Rauch- und Wärmeabzugsanlagen ins Freie abgeführt wird. Durch die Bildung von Rauchabschnitten wird verhindert, dass Rauch und Wärme sich ungehindert im ganzen Brandabschnitt ausbreiten können.
|
|
|
|
|
|