| Definition
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| Kategorie: 07 - Brandschutz, Quelle: 02 - Vorschrift: BSR 10-15, Seite 33
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| Sicherer Ort innerhalb des Gebäudes, welcher durch Flucht- und Rettungswege erschlossen ist und darin Flüchtende so lange vor Rauch, Hitze und Flammen geschützt verweilen können, bis sie durch Rettungskräfte gerettet werden (Horizontale Evakuierung in Beherbergungsbetrieben [a], Wartebereiche vor Evakuierungsaufzügen, Fluchtraum aus mehreren Etagen in einem Hochhaus usw.). Die- se Brandabschnitte benötigen einen direkten Zugang zum vertikalen Fluchtweg.
(vgl. Sicherer Ort im Freien)
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