Gewerbliche Küche: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Veta/Nova
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „{{Glossar}} {{Glossar Definition |Definition=Als gewerbliche Küchen gelten Bereiche, in welchen Kochapparate wie Fritteusen, Grill oder Kochherde aufgestellt…“)
 
Zeile 3: Zeile 3:
 
|Definition=Als gewerbliche Küchen gelten Bereiche, in welchen Kochapparate wie Fritteusen, Grill oder Kochherde aufgestellt und gewerblich betrieben werden.
 
|Definition=Als gewerbliche Küchen gelten Bereiche, in welchen Kochapparate wie Fritteusen, Grill oder Kochherde aufgestellt und gewerblich betrieben werden.
  
Relevant in Bezug auf Lufttechnische Anlagen
+
''Relevant in Bezug auf Lufttechnische Anlagen''
 
|Kategorie=07 - Brandschutz
 
|Kategorie=07 - Brandschutz
 
|Quelle=02 - Vorschrift
 
|Quelle=02 - Vorschrift

Version vom 19. Juni 2019, 14:04 Uhr

Alternative Bezeichnungen Keine alternativen Bezeichnungen
Definition
Kategorie: 07 - Brandschutz, Quelle: 02 - Vorschrift: BSR 10-15, Seite 23
Als gewerbliche Küchen gelten Bereiche, in welchen Kochapparate wie Fritteusen, Grill oder Kochherde aufgestellt und gewerblich betrieben werden.

Relevant in Bezug auf Lufttechnische Anlagen