Gewerbliche Küche: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Sin2 (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Glossar}} {{Glossar Definition |Definition=Als gewerbliche Küchen gelten Bereiche, in welchen Kochapparate wie Fritteusen, Grill oder Kochherde aufgestellt…“) |
Sin2 (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
|Definition=Als gewerbliche Küchen gelten Bereiche, in welchen Kochapparate wie Fritteusen, Grill oder Kochherde aufgestellt und gewerblich betrieben werden. | |Definition=Als gewerbliche Küchen gelten Bereiche, in welchen Kochapparate wie Fritteusen, Grill oder Kochherde aufgestellt und gewerblich betrieben werden. | ||
− | Relevant in Bezug auf Lufttechnische Anlagen | + | ''Relevant in Bezug auf Lufttechnische Anlagen'' |
|Kategorie=07 - Brandschutz | |Kategorie=07 - Brandschutz | ||
|Quelle=02 - Vorschrift | |Quelle=02 - Vorschrift |
Version vom 19. Juni 2019, 14:04 Uhr
Alternative Bezeichnungen | Keine alternativen Bezeichnungen | ||||||||
Definition |
|